Urteile

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OLG Frankfurt zur Musterabgabe an Apotheker

Am 10. Februar 2022 hat das OLG Frankfurt (Az.: 6 U 161/15) am Main entschieden, dass die kostenlose Abgabe von 100-Gramm-Tuben (OTC) eines Schmerzmittels an Apotheker mit der Aufschrift „Zu Demonstrationszwecken“ kein Verstoß gegen § 7Abs. 1 Satz 1 Nr.

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BGH: DocMorris Gewinnspiel bleibt unzulässig

In seiner Entscheidung (Urteil vom 18. November 2021, Az.: I ZR 214/18) bestätigt der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt, das in dem Gewinnspiel einen Verstoß gegen § 3 UWG in Verbindung mit § 7 Abs. 1 Heilmittelwerbegesetz

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Baden-Württemberg: Zum Verbot eines Arzneimittelabgabeautomaten

Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 21. Oktober 2021 (Az. 9 S 527/20) das Verbot gegenüber einer niederländischen Versandapotheke, apothekenpflichtige Arzneimittel mittels eines Automaten in den Verkehr zu bringen, bestätigt. Die Berufung von DocMorris gegen eine Entscheidung des

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LG Köln: Unzulässige Fernbehandlung

Das Landgericht (LG) Köln hat die Bewerbung einer Online-Behandlungsplattform als unlautere Werbung für eine Fernbehandlung gewertet. Zudem sieht es in der streitgegenständlichen Kooperation zwischen Online-Apotheke und Behandlungsportal eine unzulässige Zuführung von Patienten i.S.d. § 11 Abs. 1 Apothekengesetz (ApoG).

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LG und OLG Düsseldorf: Brennen – Kribbeln – Taubheitsgefühle?

Im vorliegenden Fall ist INTEGRITAS bereits 2018 gegen die Bewerbung des homöopathischen Arzneimittels X (Tropfen) sowie gegen das Nahrungsergänzungsmittel X-Komplex 26 vorgegangen. Das Arzneimittel, welches ausweislich der Gebrauchsinformation als Anwendungsgebiet schlicht Neuralgien (Nervenschmerzen) aufführt, wurde mit der Überschrift: „Brennen, Kribbeln,

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LG Augsburg: Hustenbonbons gegen Corona?

In diesem Fall war INTEGRITAS der Auffassung, dass Kräuterbonbons als Präsentationsarzneimittel beworben werden, für das keine Zulassung vorliegt, und sah in dem Angebot und dem Vertrieb des Produktes „XXX“ mit der werblichen Präsentation einen Verstoß gegen § 21 Abs. 1

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LG München I: Cannabis CBD Gel

Hier ist INTEGRITAS ein Kosmetikum mit CBD aufgefallen, dass nicht – wie ausgelobt – 10 % CBD enthielt, sondern „u.a. eine 10 % CBD-Lösung“. INTEGRITAS war der Meinung, dass diese Angabe für Verbraucher missverständlich und irreführend sei, denn diese gingen

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LG und OLG München: Zulässigkeit eines Gewinnspiels

Vorliegend ist INTEGRITAS gegen ein Gewinnspiel vorgegangen, das über einen Zeitraum von sechs Monaten lief. Das Gewinnspiel war zwar nicht an ein Arzneimittel gekoppelt gekoppelt, lief aber als „XXX (Name des Arzneimittels) Winterkampagne“. Volljährige Teilnehmer konnten eine Postkarte an das

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