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INTEGRITAS  

Rechtsverfolgung bei Verstößen

INTEGRITAS verfolgt grundsätzlich das Ziel, Werbemöglichkeiten im Gesundheitswesen zu erhalten. Gleichzeitig achten wir jedoch darauf, dass gesetzliche Grenzen beachtet werden und prüfen zum Beispiel:

  • die Einhaltung heilmittelwerberechtlicher Vorschriften
  • die Einhaltung arzneimittelrechtlicher Regelungen
  • die Einhaltung lebensmittelrechtlicher Regelungen bei Produkten, die im Grenzbereich Arzneimittel/Lebensmittel anzusiedeln sind (insbesondere Nahrungsergänzungsmittel)
  • die Einhaltungen allgemeiner Vorschriften eines fairen Wettbewerbs

Wenn wir einen Verstoß gegen diese Vorschriften feststellen, werden die Verantwortlichen zunächst entweder gerügt oder direkt von INTEGRITAS abgemahnt. Führt dies nicht zur Einigung bzw. der geforderten Unterlassungserklärung, nehmen wir gerichtliche Hilfe in Anspruch. Dies geschieht zum Beispiel durch Beantragung einer einstweiligen Verfügung, mit der sehr schnell eine gerichtliche Entscheidung herbeigeführt werden kann oder durch Klageerhebung. Bei der Behandlung von Wettbewerbsverstößen machen wir keine Unterschiede zwischen Mitgliedern und Nichtmitgliedern. Darauf legen wir großen Wert.

Hier ein paar Praxisbeispiele für wesentliche Schwerpunkte der Beanstandung:

  • Unzulässige Werbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel gegenüber dem allgemeinen Publikum
  • Unzureichende Anbringung der Pflichttexte, insbesondere im Hinblick auf die Anforderung der guten Lesbarkeit der gesetzlich vorgeschriebenen Angaben
  • Nicht erlaubte fachliche Empfehlungen
  • Schlankheitsbezogene Werbung für Nahrungsergänzungsmittel
  • Anpreisungen als „Allheilmittel“ oder andere Wirkungsübertreibungen

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