Politische Aktivitäten
Neben Werbenachkontrollen und Rechtsverfolgung bei Verstößen engagiert sich INTEGRITAS auch im politischen Bereich, immer wenn es um Werberegelungen speziell für Arzneimittel und verwandte Produkte aus dem Gesundheitsbereich geht.
Wir machen bei konkreten Gesetzesvorlagen Verbesserungsvorschläge und wirken bereits weit im Vorfeld auf sinnvolle, liberale Regelungen der Heilmittelwerbung hin. Wegen der praktischen Erfahrungen mit der Werbewirklichkeit, den Problemen mit den bestehenden Regelungen in der Praxis für die werbende Industrie, die Medien, aber auch die Überwachung haben die Argumente von INTEGRITAS im Dialog mit rechtspolitischen Entscheidungsträgern besonderes Gewicht.
In der Vergangenheit brachte sich INTEGRITAS bereits mehrfach erfolgreich in die politische Meinungsbildung ein und engagierte sich für fortschrittliche verbraucherfreundliche Regelungen in der Werbung für Arzneimittel.
Beispiele:
- Nachdem der EuGH in seinem vielbeachten „Gintec“-Urteil vom 8. November 2007 (Rechtssache C-374/05) entschieden hatte, dass die Richtlinie 2001/83/EG den Bereich der Arzneimittelwerbung vollständig harmonisiert, hat sich erheblicher Änderungsbedarf im Heilmittelwerbegesetz ergeben. INTEGRITAS ist bereits frühzeitig an die zuständigen Stellen in Deutschland herangetreten mit entsprechenden Vorschlägen zur Änderung und Anpassung des Heilmittelwerbegesetzes an die Richtlinie. Dabei hat sich INTEGRITAS nicht auf die Darstellung der aufgrund der Rechtsprechung des EuGH notwendig gewordenen Änderungen beschränkt, sondern auch auf weiteren Änderungsbedarf hingewiesen, um für mehr Rechtssicherheit und Rechtsklarheit im Bereich der Arzneimittelwerbung insgesamt zu sorgen. So wurde beispielsweise darauf hingewiesen, dass sich die Fachkreisbegriffe in § 2 Heilmittelwerbegesetz (Fachkreisdefinition) und in § 10 Abs. 1 Heilmittelwerbegesetz (Publikumswerbeverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel) unterscheiden. INTEGRITAS hat angeregt, auch bei dem Publikumswerbeverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel in § 10 den allgemeinen Begriff der Fachkreise i.S.d. § 2 zugrunde zu legen. Außerdem wurde eine inhaltliche Überarbeitung der sehr unstrukturierten Regelung des § 7 Heilmittelwerbegesetz angeregt, der Zuwendungen und Werbegaben zum Regelungsgegenstand hat.
Download INTEGRITAS-Stellungnahme als pdf-Datei.
- Auch auf europäischer Ebene hat sich INTEGRITAS für sinnvolle Gesetzesvorhaben und industriefreundliche Regelungen eingesetzt. So hat INTEGRITAS den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) im Rahmen der Erarbeitung einer Stellungnahme zu dem Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission zur Änderung der Richtlinie 2001/83/EG, betreffend die Information der breiten Öffentlichkeit über verschreibungspflichtige Arzneimittel, beratend unterstützt. Der Richtlinienvorschlag sieht u.a. vor, bestimmte amtlich genehmigte Informationen auch über verschreibungspflichtige Arzneimittel – wie insbesondere die Packungsbeilage und die Fachinformation – der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. INTEGRITAS begrüßt diese klarstellenden Vorschläge. Der Patient soll die Möglichkeit haben, sich im Internet rein sachlich auch über verschreibungspflichtige Arzneimittel informieren zu können. Dabei muss natürlich das Werbeverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel gegenüber dem allgemeinen Publikum unangetastet bleiben.
