Medikamentenvertrieb durch dm-Drogerie-Markt: Unterlassungsantrag als unzulässig zurückverwiesen
Das LG hat den Antrag der Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs auf Erlass einer Unterlassungsverfügung gegen die dm-Drogerie-Markt GmbH & Co. KG als unzulässig zurückgewiesen. Bekanntlich hatte der dm-Markt mit einer holländischen Versandapotheke kooperiert