Werbung mit Rückerstattung der Praxisgebühr für Apotheker ist unzulässig
Das LG Rostock hat eine einstweilige Verfügung bestätigt und einem Apotheker untersagt, mit einem Bonussystem zu werben, mit dem als Zugabe für jedes Rezept ein Bonuspunkt ausgelobt bzw. die Erstattung der Praxisgebühr beworben wird. Der