Hochdosiertes Vitamin E-Präparat ist Präsentationsarzneimittel
Das OLG hat entschieden, dass ein hochdosiertes Vitamin E-Präparat mit einer Dosierung von mehr als 600 mg ein Präsentationsarzneimittel ist und daher nicht als Nahrungsergänzungsmittel vertrieben werden darf. Das Gericht hat hiermit eine zuvor erlassene