Arzt ist kein Verkäufer
Das OLG Frankfurt hat festgestellt, dass ein Unternehmen, das Ärzten ein Konzept anbietet, das den Verkauf von Diätprodukten in den Räumen der Arztpraxis vorsieht, Ärzte zu einem wettbewerbswidrigen Verhalten anstiftet. Quelle: www.lareda.hessenrecht.hessen.de