Zimt gegen Zucker ist unzulässige krankheitsbezogene Werbung 9. Januar 2007 Die Werbung für ein Nahrungsergänzungsmittel mit den Aussagen „Zimt gegen Zucker“ etc. ist wegen krankheitsbezogener Aussagen unzulässig und irreführend. Quelle: www.justiz.nrw.de Weiterlesen »