Unzulässige krankheitsbezogene Werbeaussagen für Lebensmittel
„Harmonisches Wohlgefühl der Nasen- und Atemwege“ in Verbindung mit der Empfehlung, das Nahrungsergänzungsmittel insbesondere in den Monaten Februar bis August zu verwenden, als unzulässige krankheitsbezogene Aussage. Quelle: www.justiz.nrw.de