Keine unsachliche Beeinflussung bei Werbung für Medizinprodukte mit Gutscheinen über 50 EURO
Ein Durchschnittsverbraucher werde durch die Auslobung eines Beauty-Gutscheins in Höhe von 50 EURO für eine Faltenbehandlung in seiner Entscheidungsfreiheit nicht derart beeinträchtigt, dass er eine Entscheidung trifft, die er andernfalls nicht getroffen hätte.