Gutscheine für eine Prothesenreinigung verstoßen gegen § 7 HWG
Das LG Leipzig hat festgestellt, dass es sich bei einem an Zahnärzte gerichteten Angebot eines Dentallabors von Gutscheinen für eine Prothesenreinigung um eine Zuwendung handelt, die gegen § 7 Abs. 1 HWG verstößt.