Hinweis auf „Preis nach ABDA“ ist irreführend
Das OLG Stuttgart hat festgestellt, dass eine Werbung mit einem Preisnachlass gegenüber dem bisherigen „Preis nach ABDA“ irreführend ist, da diese Aussage unklar und gem. §§ 3, 5 Abs. 1 Nr. 2 UWG unlauter ist.