Tag: 12. Februar 2014

OVG NRW zu Dachmarken bei Arzneimitteln

Das OVG NRW hat eine Arzneimittelbezeichnung im Rahmen einer Dachmarkenstrategie als zulässig gewertet, obwohl es sich um ein wirkstoff-verschiedenes Arzneimittel handelte. In diesem konkreten Einzelfall sah es keine Irreführungs- und Verwechslungsgefahr.

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