Unzulässige Aussage zur Behandlung einer Blasenentzündung mit einem Medizinprodukt
In einem einstweiligen Verfügungsverfahren vor dem LG Aachen ging es um die Bewerbung eines Medizinprodukts, das nach eigener Gebrauchsinformation zugelassen war zur Kontrolle und Prävention von Harnwegsinfekten, die durch Pathogene wie E. Coli und andere,