Testpreis mit einer Reduzierung von 62 % zur UVP zulässig?
In diesem Verfahren ging es um einen HWG-Verstoß auf der Internetseite eines Unternehmens. Dieses hatte ein Arzneimittel, für welches die unverbindliche Preisempfehlung 25,95 € beträgt, zu einem Testpreis in Höhe von 9,90 € beworben.