LG Düsseldorf: Nahrungsergänzungsmittel: Bewerbung lediglich mit Beauty Claims?
Aktenzeichen: 12 0 161/20Datum: 30.08.2021
In diesem Fall ist INTEGRITAS auf ein Nahrungsergänzungsmittel in Kapselform aufmerksam geworden, welches im Wesentlichen aus Boretschsamenöl, Leinsamenöl, Weizenkeimöl, Sägepalmenfruchtöl, Pinienrindenextrakt, Roggenblütenextrakt und Vitamin E besteht. Es wird beworben gegen Haarausfall und zur Bekämpfung lichter werdenden Haares.
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