Google-AdWords-Werbung mit fremdem Markennamen als Keywords zulässig
Aktenzeichen: I ZR 125/07, BGHDatum: 13.01.2011
Die Benutzung fremder Markennamen als Keyword im Rahmen der Google-AdWords-Werbung stellt mangels markenmäßiger Benutzung jedenfalls dann keine Benutzung der fremden Marke darstellt, wenn die Anzeige selbst weder das Zeichen noch sonst einen Hinweis auf den Markeninhaber oder auf die von diesem angebotenen Produkte enthält, sondern der angegebene Domainname vielmehr auf eine andere betriebliche Herkunft hinweist.
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Quelle: www.bundesgerichtshof.de
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