OVG NRW untersagt dm-Markt Bestell- und Abholservice mit Arzneimitteln
Datum: 24.08.2005Das OVG Nordrhein-Westfalen hat in einem Eilverfahren entschieden, dass die Drogeriemarktkette dm vorerst keinen Bestell- und Abholservice für Arzneimittel in Zusammenarbeit mit der niederländischen Versandapotheke „Europa-Apotheek“ unterhalten darf.
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Quelle: www.justiz.nrw.de
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