Männliche Glatze ist keine Krankheit
Aktenzeichen: 11 O 169/02, LG BonnDatum: 01.10.2002
Das LG Bonn hat in einem einstweiligen Verfügungsverfahren Anfang Oktober 2002 festgestellt, dass eine männliche Glatze keinen Körperschaden und damit auch keine Krankheit im Sinne § 1 Heilmittelwerbegesetz (HWG) darstellt.
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