Ergänzende bilanzierte Diäten mit gesundheits-/krankheitsbezogenen Aussagen
Aktenzeichen: 52 O 50/14, LG BerlinDatum: 04.09.2014
Das LG Berlin hat die Rechtsposition von INTEGRITAS vollumfänglich bestätigt. Das Gericht hat einen An-spruch auf Unterlassung des Inverkehrbringens und der Bewerbung des Mittels mit u.a. den Angaben „zur diätetischen Behandlung von Herz- und Gefäßerkran-kungen (Offenes Bein, Venenthrombose)“, „Für Herz und Venen“, „Fördert die Funktion der Blutgefäße“ angenommen.
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