INTEGRITAS – Für faire Werbung

Werbung ist ein wesentliches Element einer freien, sozialen Wirtschaftsordnung. Sie ist ein wichtiges Medium für die Anbieter von Waren und Dienstleistungen, um sich und ihre Angebote beim Verbraucher, Kunden bekannt zu machen. Ohne Werbung gäbe es weder Produktvielfalt noch Produkt­­weiter­entwicklung und -verbesserung.

Für einen fairen Wettbewerb sind allerdings bestimmte Regelungen und die Überwachung ihrer Einhaltung unverzichtbar. Wir haben es uns deshalb zum Ziel gesetzt, die lautere Heilmittelwerbung zu stärken und zu schützen.

Beratung und Information 

Werbung ist heutzutage allgegenwärtig und begegnet uns in nahezu jedem Lebensbereich. Insbesondere für Laien ist es nicht immer einfach, zu erkennen, ob eine bestimmte (Werbe)aussage so getätigt werden darf, wie eine Aussage verstanden wird oder werden könnte. Auch die Aufmachung einzelner Produkte kann gelegentlich zu Irritationen und Unsicherheit führen. Die Fragestellungen im Bereich des lauteren Wettbewerbs – insbesondere im Heilmittelwerberecht – sind vielfältig. Hinzu kommt, dass für die Auslegung der grundsätzlich durchaus überschaubaren Vorschriften des Heilmittelwerbegesetzes die Kenntnis aktueller Rechtsprechung notwendig ist.

Daher wenden sich Fachkreisangehörige, Werbetreibende und Verbraucher regelmäßig an uns. Wir beraten und informieren und versuchen auf diesem Weg, Fragen zu beantworten und Unsicherheiten auszuräumen.

Werbenachkontrolle

Der Schwerpunkt des Alltagsgeschäfts von INTEGRITAS besteht in der Werbenachkontrolle. Hierbei prüfen wir regelmäßig und systematisch Werbung in Zeitschriften, Zeitungen sowie in Fernsehen und Radio auf ihre wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit. Wir werden von Mitgliedern, aber auch von interessierten Dritten oder Mitbewerbern auf eventuelle Verstöße in einzelnen Werbemaßnahmen aufmerksam gemacht und um Überprüfung gebeten.

Der Schwerpunkt der Überwachung durch INTEGRITAS liegt im Bereich der Werbung für Arzneimittel und sogenannten Borderline-Produkten in allgemein zugänglichen Medien. In Einzelfällen, insbesondere solche von grundsätzlicher Bedeutung, werden auch Wettbewerbsverstöße in der sogenannten Fachkreiswerbung, d.h. der Werbung gegenüber Ärzten, Apothekern etc. verfolgt.

Rechtsverfolgung bei Verstößen

INTEGRITAS verfolgt grundsätzlich das Ziel, Werbemöglichkeiten im Gesundheitswesen zu erhalten. Gleichzeitig achten wir jedoch darauf, dass gesetzliche Grenzen beachtet werden und prüfen zum Beispiel:

  • die Einhaltung heilmittelwerberechtlicher Vorschriften
  • die Einhaltung arzneimittelrechtlicher Regelungen
  • die Einhaltung lebensmittelrechtlicher Regelungen bei Produkten, die im Grenzbereich Arzneimittel/Lebensmittel anzusiedeln sind (insbesondere Nahrungsergänzungsmittel)
  • die Einhaltungen allgemeiner Vorschriften eines fairen Wettbewerbs

Wenn wir einen Verstoß gegen diese Vorschriften feststellen, werden die Verantwortlichen zunächst entweder gerügt oder direkt abgemahnt.

Führt dies nicht zur Einigung bzw. der geforderten Unterlassungserklärung, nehmen wir gerichtliche Hilfe in Anspruch. Dies geschieht zum Beispiel durch Beantragung einer einstweiligen Verfügung, mit der sehr schnell eine gerichtliche Entscheidung herbeigeführt werden kann oder durch Klageerhebung.

Bei der Behandlung von Wettbewerbsverstößen machen wir keine Unterschiede zwischen Mitgliedern und Nichtmitgliedern. Darauf legen wir großen Wert.

Politische Aktivitäten

INTEGRITAS engagiert sich auch im politischen Bereich, immer wenn es um Werberegelungen speziell für Arzneimittel und verwandte Produkte aus dem Gesundheitsbereich geht.

Wir machen bei konkreten Gesetzesvorlagen Verbesserungsvorschläge und wirken bereits weit im Vorfeld auf sinnvolle, liberale Regelungen der Heilmittelwerbung hin. Wegen der praktischen Erfahrungen mit der Werbewirklichkeit, den Problemen mit den bestehenden Regelungen in der Praxis für die werbende Industrie, die Medien, aber auch die Überwachung haben die Argumente von INTEGRITAS im Dialog mit rechtspolitischen Entscheidungsträgern besonderes Gewicht.

In der Vergangenheit brachte sich INTEGRITAS bereits mehrfach erfolgreich in die politische Meinungsbildung ein und engagierte sich für fortschrittliche verbraucher­freundliche Regelungen in der Werbung für Arzneimittel.

Aktuelle Meldungen und Urteile

Vereins-Info vom 09. Juli 2024

1. Unzulässiger Produktvergleich bei einer Schmerzsalbe – „Genauso schmerzlindernd wie ein Diclofenac-Gel 1,16%“? – 2. EuGH: Werbung für Biozidprodukte mit „hautfreundlich“ etc. ist irreführend – 3. Skonto-Urteil des BGH (Großhandelszuschläge II): Skonti über 3,15 % unzulässig

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