Aktuell

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Rückblick auf die Mitgliederversammlung 2024

Am 26. November 2024 fand die Mitgliederversammlung von INTEGRITAS – Verein für lautere Heilmittelwerbung e.V. statt. Pia Finken, Dr. Katrin Träbert Nach der Begrüßung durch den stellvertretenden Vorsitzenden, Dr. Christoph Theurer, gingen Dr. Katrin Träbert

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Vereins-Info vom 25. November 2024

1. Zulässiger Produktvergleich bei einer Schmerzsalbe – „Genauso schmerzlindernd wie ein Diclofenac-Gel 1,16%“? – 2. Unzulässige Bewerbung eines Nahrungsergänzungsmittels –
3. BGH: Werbung für Desinfektionsmittel mit der Angabe „Hautfreundlich” ist unzulässig – 4. Schlussanträge des Generalanwalts liegen vor: Zulässigkeit der Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben für pflanzliche Stoffe (Botanicals) nach der Health Claims-Verordnung

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Vereins-Info vom 09. Juli 2024

1. Unzulässiger Produktvergleich bei einer Schmerzsalbe – „Genauso schmerzlindernd wie ein Diclofenac-Gel 1,16%“? – 2. EuGH: Werbung für Biozidprodukte mit „hautfreundlich“ etc. ist irreführend – 3. Skonto-Urteil des BGH (Großhandelszuschläge II): Skonti über 3,15 % unzulässig

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Vereins-Info Nr. 08/2023 vom 07. November 2023

Einladung zur Ordentlichen Mitgliederversammlung 2023 am Dienstag, den 12. Dezember 2023, um 13.00 Uhr, in die Geschäftsstelle des BAH Bonn, Ubierstraße 71–73, 53173 Bonn-Bad Godesberg Details dieses Textes sind nur für Mitglieder sichtbar. Bitte Anmelden.

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Vereins-Info Nr. 07/2023 vom 21. August 2023

Vorlagefragen an den EuGH zur Zulässigkeit von Werbegaben in Form von Gutscheinen und Rabatten beim Kauf verschreibungspflichtiger Arzneimittel einer Versandapotheke aus einem anderen EU-Mitgliedsstaat OLG Düsseldorf zur Werbung mit Nachhaltigkeit Fragestellungen bei der Umsetzung des

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