- Zulässiger Produktvergleich bei einer Schmerzsalbe – „Genauso schmerzlindernd wie ein Diclofenac-Gel 1,16%“?
- Unzulässige Bewerbung eines Nahrungsergänzungsmittels
- BGH: Werbung für Desinfektionsmittel mit der Angabe „Hautfreundlich” ist unzulässig
- Schlussanträge des Generalanwalts liegen vor: Zulässigkeit der Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben für pflanzliche Stoffe (Botanicals) nach der Health Claims-Verordnung
Sie müssen sich anmelden, um den Rest dieses Inhalts zu sehen. Bitte Anmelden. Kein Mitglied? Werden Sie Mitglied bei uns