Vereins-Info vom 25. November 2024

  1. Zulässiger Produktvergleich bei einer Schmerzsalbe – „Genauso schmerzlindernd wie ein Diclofenac-Gel 1,16%“?
  2. Unzulässige Bewerbung eines Nahrungsergänzungsmittels
  3. BGH: Werbung für Desinfektionsmittel mit der Angabe „Hautfreundlich” ist unzulässig
  4. Schlussanträge des Generalanwalts liegen vor: Zulässigkeit der Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben für pflanzliche Stoffe (Botanicals) nach der Health Claims-Verordnung
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