Urteile
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Unzulässiger Produktvergleich bei einer Schmerzsalbe – „Genauso schmerzlindernd wie ein Diclofenac-Gel 1,16%“?
INTEGRITAS ist auf einen TV- und Youtube-Werbespot für ein Arzneimittel (eine Schmerzsalbe) mit der Aussage „Genauso schmerzlindernd wie ein Diclofenac-Gel 1,16%“ aufmerksam geworden. Details dieses Textes sind nur für Mitglieder sichtbar. Bitte anmelden.
LG Osnabrück: unzulässige Wirkungsaussage für Nahrungsergänzungsmittel
LG Osnabrück: unzulässige Wirkungsaussage für Nahrungsergänzungsmittel mit Kategoriebezeichnung „Immunsystem“ bzw. „Abwehrkräfte“ im Online-Shop einer Apotheke. Das LG Osnabrück hat mit Urteil vom 25. Februar 2022 (Az.: 13 O 24/22) entschieden, dass mit den Aussagen „Immunsystem“ und/oder „Abwehrkräfte“ als Kategoriebezeichnungen für
LSG: Kein Rückzahlungsanspruch für Kohlpharma gegen Doc Morris
Nach der Klageabweisung durch das Sozialgericht (SG) Saarland in 2019 bestätigte auch das Landessozialgericht (LSG) Saarland am 27. April 2022 (Az.: L2 KR 22/19) das erstinstanzliche Urteil. Die Revision ist zugelassen worden. Die Parteien (Kohlpharma auf Kläger-, Doc Morris auf
OLG München: Verschiedene Angaben auf der Umverpackung von Arzneitee als unzulässig bestätigt
In seiner Entscheidung vom 31. März 2022 (Az.: 6 U 1972/21) bestätigt das Oberlandesgericht (OLG) München ein erstinstanzliches Urteil des Landgerichts (LG) München I vom 12. März 2021 (Az.: 37 O 2885/20). Dieses hatte dem beklagten Unternehmen, das Naturarzneien sowie
OLG Frankfurt zur Musterabgabe an Apotheker
Am 10. Februar 2022 hat das OLG Frankfurt (Az.: 6 U 161/15) am Main entschieden, dass die kostenlose Abgabe von 100-Gramm-Tuben (OTC) eines Schmerzmittels an Apotheker mit der Aufschrift „Zu Demonstrationszwecken“ kein Verstoß gegen § 7Abs. 1 Satz 1 Nr.
BGH zur Werbung für ärztliche Fernbehandlungen
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, unter welchen Voraussetzungen für ärztliche Fernbehandlungen geworben werden darf.
BGH: DocMorris Gewinnspiel bleibt unzulässig
In seiner Entscheidung (Urteil vom 18. November 2021, Az.: I ZR 214/18) bestätigt der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt, das in dem Gewinnspiel einen Verstoß gegen § 3 UWG in Verbindung mit § 7 Abs. 1 Heilmittelwerbegesetz
OLG Hamburg: Werbung für Fernbehandlung – Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigungen per WhatsApp
In der Bewerbung der Ausstellung von Prüfungs- und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen im Wege der Ferndiagnose per WhatsApp liegt ein Verstoß gegen das Werbeverbot der Fernbehandlung nach § 9 Heilmittelwerbegesetz (HWG) sowohl in dessen alter als auch in der neuen Fassung vor.
Baden-Württemberg: Zum Verbot eines Arzneimittelabgabeautomaten
Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 21. Oktober 2021 (Az. 9 S 527/20) das Verbot gegenüber einer niederländischen Versandapotheke, apothekenpflichtige Arzneimittel mittels eines Automaten in den Verkehr zu bringen, bestätigt. Die Berufung von DocMorris gegen eine Entscheidung des
LG Köln: Unzulässige Fernbehandlung
Das Landgericht (LG) Köln hat die Bewerbung einer Online-Behandlungsplattform als unlautere Werbung für eine Fernbehandlung gewertet. Zudem sieht es in der streitgegenständlichen Kooperation zwischen Online-Apotheke und Behandlungsportal eine unzulässige Zuführung von Patienten i.S.d. § 11 Abs. 1 Apothekengesetz (ApoG).
BGH: Verhandlungstermin zur Befugnis von Wettbewerbern zur Verfolgung von Verstößen gegen das Datenschutzrecht am 29. September 2022
In den Sachen I ZR 222/19 und I ZR 223/19, in denen es um die Frage geht, ob Apotheker durch das Vertreiben ihrer Produkte auf der Plattform Amazon datenschutzrechtliche Verstöße begangen haben, hat der Bundesgerichtshof (BGH) Verhandlungstermin auf den 29.
EuGH: Entscheidung in Sachen DocMorris Gewinnspiel liegt vor: Das in § 7 HWG geregelte Zugabeverbot ist europarechtkonform
Am 15. Juli 2021 hat der durch den BGH im Februar 2020 angerufene Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass die Regelungen des freien Warenverkehrs der nationalen Regelung aus § 7 HWG nicht entgegenstehen. Des Weiteren hat er ausgeurteilt, dass die Richtlinie
LG und OLG Düsseldorf: Brennen – Kribbeln – Taubheitsgefühle?
Im vorliegenden Fall ist INTEGRITAS bereits 2018 gegen die Bewerbung des homöopathischen Arzneimittels X (Tropfen) sowie gegen das Nahrungsergänzungsmittel X-Komplex 26 vorgegangen. Das Arzneimittel, welches ausweislich der Gebrauchsinformation als Anwendungsgebiet schlicht Neuralgien (Nervenschmerzen) aufführt, wurde mit der Überschrift: „Brennen, Kribbeln,
LG Düsseldorf: Nahrungsergänzungsmittel: Bewerbung lediglich mit Beauty Claims?
In diesem Fall ist INTEGRITAS auf ein Nahrungsergänzungsmittel in Kapselform aufmerksam geworden, welches im Wesentlichen aus Boretschsamenöl, Leinsamenöl, Weizenkeimöl, Sägepalmenfruchtöl, Pinienrindenextrakt, Roggenblütenextrakt und Vitamin E besteht. Es wird beworben gegen Haarausfall und zur Bekämpfung lichter werdenden Haares.
BGH: Irreführende Werbung für Arzneimittel gemäß § 3 HWG
Eine irreführende Werbung gemäß § 3 HWG für ein Arzneimittel liegt dann vor, wenn der Hersteller mit Aussagen zur Wirkung wirbt, die nicht durch klinische Studien belegt, sondern lediglich durch Tierversuche gedeckt sind. Dies gilt auch dann, wenn die entsprechenden
LG Düsseldorf: Verzicht von Apotheken auf Zuzahlung von 2,- € bei Abgabe von Schutzmasken an bestimmte berechtigte Personen unzulässig
In seinem Urteil vom 3. Februar 2021 (Az.: 34 O 4/21) bestätigt das Landgericht (LG) Düsseldorf den einstweiligen Verfügungsbeschluss vom 15. Januar 2021, in dem der Antragsgegnerin, einer Versandapotheke, untersagt worden ist, mit einer kostenlosen Abgabe von FFP2-Masken an Personen
LG München I: Kooperation zwischen BMG und Google kartellrechtswidrig
Das Landgericht (LG) München I hat am 10. Februar 2021 in zwei einstweiligen Verfügungsverfahren (Az.: Az. 37 O 15720/20, 37 O 15721/20) dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und Google vorläufig eine Zusammenarbeit untersagt, die darauf ge-richtet ist, bei der Google-Suche
OLG Frankfurt: Verkehrsfähigkeit von Melatonin-Produkten
Über dieses Verfahren wurde bereits mehrfach berichtet. Nach wie vor geht es um die Entscheidung der Frage, ob es sich bei den vom Hersteller vertriebenen Kapseln mit 0,5 mg des Wirkstoffes Melatonin gemäß der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) um einen in dieser
LG Frankfurt: Nahrungsergänzungsmittel mit unzulässiger krankheitsbezogener Angabe zu Übelkeit
Auf der Packung eines Nahrungsergänzungsmittels „Kurkuma Ingwer & Pfefferminze“, gegen das INTEGRITAS vorgegangen ist, heißt es auf der Vorderseite: „Für Magen und Darm – Ingwer unterstützt die normale Verdauung bei Unwohlsein, wie z. B. Blähungen und Übelkeit“. Die Fußnote zu
LG Frankfurt: Omega 3 Kapseln Blutdrucksenker?
INTEGRITAS ist gegen ein Nahrungsergänzungsmittel in Kapselform vorgegangen, das u.a. damit geworben hat, den Blutdruck zu normalisieren. Die insgesamt vier beanstandeten Aussagen:
LG Augsburg: Hustenbonbons gegen Corona?
In diesem Fall war INTEGRITAS der Auffassung, dass Kräuterbonbons als Präsentationsarzneimittel beworben werden, für das keine Zulassung vorliegt, und sah in dem Angebot und dem Vertrieb des Produktes „XXX“ mit der werblichen Präsentation einen Verstoß gegen § 21 Abs. 1
LG München I: Nahrungsergänzungsmittel bei Wechseljahresbeschwerden mit unzulässigen gesundheits- und krankheitsbezogenen Aussagen
Auch dieses Verfahren ist bereits im letzten Geschäftsbericht (2018/2019) vorgestellt worden. Es ging hierbei um ein Nahrungsergänzungsmittel, das auf zwei Internetseiten mit verschiedenen Aussagen beworben wurde, die aus INTEGRITAS-Sicht gegen die Health-Claims-Verordnung, die Verordnung (EU) Nr. 432/212 sowie gegen weitere
LG München I: Cannabis CBD Gel
Hier ist INTEGRITAS ein Kosmetikum mit CBD aufgefallen, dass nicht – wie ausgelobt – 10 % CBD enthielt, sondern „u.a. eine 10 % CBD-Lösung“. INTEGRITAS war der Meinung, dass diese Angabe für Verbraucher missverständlich und irreführend sei, denn diese gingen
LG und OLG München: Zulässigkeit eines Gewinnspiels
Vorliegend ist INTEGRITAS gegen ein Gewinnspiel vorgegangen, das über einen Zeitraum von sechs Monaten lief. Das Gewinnspiel war zwar nicht an ein Arzneimittel gekoppelt gekoppelt, lief aber als „XXX (Name des Arzneimittels) Winterkampagne“. Volljährige Teilnehmer konnten eine Postkarte an das