LG Frankfurt: Nahrungsergänzungsmittel mit unzulässiger krankheitsbezogener Angabe zu Übelkeit

Aktenzeichen:

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Kategorie:

Lebensmittel | Urteile

Auf der Packung eines Nahrungsergänzungsmittels „Kurkuma Ingwer & Pfefferminze“, gegen das INTEGRITAS vorgegangen ist, heißt es auf der Vorderseite: „Für Magen und Darm – Ingwer unterstützt die normale Verdauung bei Unwohlsein, wie z. B. Blähungen und Übelkeit“. Die Fußnote zu dem angegebenen Sternchenhinweis findet sich auf der Rückseite der Verpackung und lautet: „Das Zulassungsverfahren für diese gesundheitsbezogenen Angaben ist noch nicht abgeschlossen.“

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