Unzulässige Bewerbung eines Nahrungsergänzungsmittels

Aktenzeichen:

3 HK O 10285/24

Kategorie:

Arzneimittel | Urteile

Die Geschäftsstelle ist auf die Bewerbung eines flüssigen mit Vitaminen und Mineralstoffen aufmerksam gemacht worden. Das flüssige Nahrungsergänzungsmittel wird unter anderem in den sozialen Netzwerken Facebook und Instagram beworben.

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