LG Osnabrück: unzulässige Wirkungsaussage für Nahrungsergänzungsmittel mit Kategoriebezeichnung „Immunsystem“ bzw. „Abwehrkräfte“ im Online-Shop einer Apotheke. Das LG Osnabrück hat mit Urteil vom 25. Februar 2022 (Az.: 13 O 24/22) entschieden, dass mit den Aussagen „Immunsystem“ und/oder „Abwehrkräfte“ als Kategoriebezeichnungen für ein Nahrungsergänzungsmittel nicht geworben werden darf, wenn keine speziellen gesundheitsbezogenen Angaben beigefügt sind.
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