BGH zur Werbung für ärztliche Fernbehandlungen
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, unter welchen Voraussetzungen für ärztliche Fernbehandlungen geworben werden darf.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, unter welchen Voraussetzungen für ärztliche Fernbehandlungen geworben werden darf.
In der Bewerbung der Ausstellung von Prüfungs- und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen im Wege der Ferndiagnose per WhatsApp liegt ein Verstoß gegen das Werbeverbot der Fernbehandlung nach § 9 Heilmittelwerbegesetz (HWG) sowohl in dessen alter als auch in der neuen Fassung vor.
Das Landgericht (LG) Köln hat die Bewerbung einer Online-Behandlungsplattform als unlautere Werbung für eine Fernbehandlung gewertet. Zudem sieht es in der streitgegenständlichen Kooperation zwischen Online-Apotheke und Behandlungsportal eine unzulässige Zuführung von Patienten i.S.d. § 11
In den Sachen I ZR 222/19 und I ZR 223/19, in denen es um die Frage geht, ob Apotheker durch das Vertreiben ihrer Produkte auf der Plattform Amazon datenschutzrechtliche Verstöße begangen haben, hat der Bundesgerichtshof
Am 15. Juli 2021 hat der durch den BGH im Februar 2020 angerufene Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass die Regelungen des freien Warenverkehrs der nationalen Regelung aus § 7 HWG nicht entgegenstehen. Des Weiteren hat
Im vorliegenden Fall ist INTEGRITAS bereits 2018 gegen die Bewerbung des homöopathischen Arzneimittels X (Tropfen) sowie gegen das Nahrungsergänzungsmittel X-Komplex 26 vorgegangen. Das Arzneimittel, welches ausweislich der Gebrauchsinformation als Anwendungsgebiet schlicht Neuralgien (Nervenschmerzen) aufführt, wurde
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte bereits im Februar 2020 den Europäischen Gerichtshof (EuGH) wegen einer Auslegungsfrage von § 7 Heilmittelwerbegesetz (HWG) im Zusammenhang mit einem Gewinnspiel einer ausländischen Versandapotheke angerufen. Inzwischen liegt der Vorlagebeschluss vom 20.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 11. Juni 2020 in der Rechtssache C-786/18 entschieden, dass das Unionsrecht es pharmazeutischen Unternehmen verbietet, Gratismuster verschreibungspflichtiger Arzneimittel an Apotheker abzugeben, allerdings ist die Abgabe von Gratismustern nicht verschreibungspflichtiger
„Bei einem als diätetisches Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke zur diätetischen Behandlung des Jetlags in Verkehr gebrachten Produkt „Melatonin 5 mg Kapseln“ handelt es sich nicht um ein – hier allein geltend gemachtes – Funktionsarzneimittel
Am 15. Juli 2021 hat der durch den BGH im Februar 2020 angerufene Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass die Regelungen des freien Warenverkehrs der nationalen Regelung aus § 7 HWG nicht entgegenstehen. Des Weiteren hat
Lena Müllen
Rechtsanwältin
Geschäftsführung
Vera Strecker
Rechtsanwältin
Carolin Epperlein
Sekretariat