Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, unter welchen Voraussetzungen für ärztliche Fernbehandlungen geworben werden darf.
Details dieses Textes sind nur für Mitglieder sichtbar. Bitte anmelden.
Aktenzeichen:
Datum:
Kategorie:
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, unter welchen Voraussetzungen für ärztliche Fernbehandlungen geworben werden darf.
OLG Frankfurt zur Musterabgabe an Apotheker
BGH zur Werbung für ärztliche Fernbehandlungen
Lena Müllen
Rechtsanwältin
Geschäftsführung
Vera Strecker
Rechtsanwältin
Carolin Epperlein
Sekretariat