Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, unter welchen Voraussetzungen für ärztliche Fernbehandlungen geworben werden darf.
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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, unter welchen Voraussetzungen für ärztliche Fernbehandlungen geworben werden darf.
Lena Müllen
Rechtsanwältin
Geschäftsführung
Vera Strecker
Rechtsanwältin
Carolin Epperlein
Sekretariat