OLG Frankfurt zur Musterabgabe an Apotheker

Aktenzeichen:

6 U 161/15

Kategorie:

Urteile | Werbegaben

Am 10. Februar 2022 hat das OLG Frankfurt (Az.: 6 U 161/15) am Main entschieden, dass die kostenlose Abgabe von 100-Gramm-Tuben (OTC) eines Schmerzmittels an Apotheker mit der Aufschrift „Zu Demonstrationszwecken“ kein Verstoß gegen § 7Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Heilmittelwerbegesetz (HWG) ist, wenn es sich um eine Zuwendung von geringem Wert handelt und nicht die Gefahr der Weitergabe der Packung an den Endverbraucher besteht sowie an jeden Apotheker nur eine einzige Gratispackung zur Eigenerprobung ausgehändigt wurde.

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