KG Berlin zur Verkehrsfähigkeit von Melatonin-5 mg Kapseln (II)

Aktenzeichen:

5 U 58/16

Kategorie:

Sonstiges | Urteile

„Bei einem als diätetisches Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke zur diätetischen Behandlung des Jetlags in Verkehr gebrachten Produkt „Melatonin 5 mg Kapseln“ handelt es sich nicht um ein – hier allein geltend gemachtes – Funktionsarzneimittel im Sinne des § 2 Absatz 1 Nummer 2a AMG, so dass der Vertrieb nicht wegen einer fehlenden Zulassung gemäß § 21 Absatz 1 Satz 1 AMG als Arzneimittel untersagt werden kann.

Details dieses Textes sind nur für Mitglieder sichtbar. Bitte .