INTEGRITAS ist auf einen TV- und Youtube-Werbespot für ein Arzneimittel (eine Schmerzsalbe) mit der Aussage „Genauso schmerzlindernd wie ein Diclofenac-Gel 1,16 %“ aufmerksam geworden.
INTEGRITAS sah in der werblichen Nutzung der streitgegenständlichen Aussage einen Verstoß gegen § 11 Abs. 2 Heilmittelwerbegesetz (HWG).
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