Zulässiger Produktvergleich bei einer Schmerzsalbe – „Genauso schmerzlindernd wie ein Diclofenac-Gel 1,16%“

Aktenzeichen:

6 U 125/24

Kategorie:

Arzneimittel | Urteile

INTEGRITAS ist auf einen TV- und Youtube-Werbespot für ein Arzneimittel (eine Schmerzsalbe) mit der Aussage „Genauso schmerzlindernd wie ein Diclofenac-Gel 1,16 %“ aufmerksam geworden.
INTEGRITAS sah in der werblichen Nutzung der streitgegenständlichen Aussage einen Verstoß gegen § 11 Abs. 2 Heilmittelwerbegesetz (HWG).

Details dieses Textes sind nur für Mitglieder sichtbar. Bitte . Kein Mitglied? Werden Sie Mitglied bei uns