LG und OLG Düsseldorf: Brennen – Kribbeln – Taubheitsgefühle?

Aktenzeichen:

OLG 1-20 W 51/21, LG 14c O 36/18

Kategorie:

Sonstiges | Urteile

Im vorliegenden Fall ist INTEGRITAS bereits 2018 gegen die Bewerbung des homöopathischen Arzneimittels X (Tropfen) sowie gegen das Nahrungsergänzungsmittel X-Komplex 26 vorgegangen. Das Arzneimittel, welches ausweislich der Gebrauchsinformation als Anwendungsgebiet schlicht Neuralgien (Nervenschmerzen) aufführt, wurde mit der Überschrift: „Brennen, Kribbeln, Taubheitsgefühle“ beworben.

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