LG und OLG Düsseldorf: Brennen – Kribbeln – Taubheitsgefühle?
Im vorliegenden Fall ist INTEGRITAS bereits 2018 gegen die Bewerbung des homöopathischen Arzneimittels X (Tropfen) sowie gegen das Nahrungsergänzungsmittel X-Komplex 26 vorgegangen. Das Arzneimittel, welches ausweislich der Gebrauchsinformation als Anwendungsgebiet schlicht Neuralgien (Nervenschmerzen) aufführt, wurde