In der Bewerbung der Ausstellung von Prüfungs- und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen im Wege der Ferndiagnose per WhatsApp liegt ein Verstoß gegen das Werbeverbot der Fernbehandlung nach § 9 Heilmittelwerbegesetz (HWG) sowohl in dessen alter als auch in der neuen Fassung vor.
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