OLG Hamburg: Werbung für Fernbehandlung – Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigungen per WhatsApp
In der Bewerbung der Ausstellung von Prüfungs- und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen im Wege der Ferndiagnose per WhatsApp liegt ein Verstoß gegen das Werbeverbot der Fernbehandlung nach § 9 Heilmittelwerbegesetz (HWG) sowohl in dessen alter als auch in der neuen Fassung vor.