Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte bereits im Februar 2020 den Europäischen Gerichtshof (EuGH) wegen einer Auslegungsfrage von § 7 Heilmittelwerbegesetz (HWG) im Zusammenhang mit einem Gewinnspiel einer ausländischen Versandapotheke angerufen. Inzwischen liegt der Vorlagebeschluss vom 20. Februar 2020 auch schriftlich vor (Az.: I ZR 214/18).
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