BGH: Verhandlungstermin zur Befugnis von Wettbewerbern zur Verfolgung von Verstößen gegen das Datenschutzrecht am 29. September 2022

Aktenzeichen:

I ZR 222/19, I ZR 223/19

Kategorie:

Sonstiges | Urteile

In den Sachen I ZR 222/19 und I ZR 223/19, in denen es um die Frage geht, ob Apotheker durch das Vertreiben ihrer Produkte auf der Plattform Amazon datenschutzrechtliche Verstöße begangen haben, hat der Bundesgerichtshof (BGH) Verhandlungstermin auf den 29. September 2022 um 11:00 Uhr bestimmt.
Der BGH hat in dem Termin darüber zu entscheiden, ob ein Verstoß eines Apothekers gegen datenschutzrechtliche Verpflichtungen wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche darstellt und ob diese von einem anderen Apotheker mit einer Klage vor den Zivilgerichten verfolgt werden können.

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