LG München I: Kooperation zwischen BMG und Google kartellrechtswidrig

Aktenzeichen:

37 O 15720/20, 37 O 15721/20

Kategorie:

Urteile | Wettbewerbsrecht

Das Landgericht (LG) München I hat am 10. Februar 2021 in zwei einstweiligen Verfügungsverfahren (Az.: Az. 37 O 15720/20, 37 O 15721/20) dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und Google vorläufig eine Zusammenarbeit untersagt, die darauf ge-richtet ist, bei der Google-Suche nach Krankheiten prominent hervorgehobene Infoboxen (sog. Knowledge Panels) mit Gesundheitsinformationen anzuzeigen, die aus den Inhalten des Nationalen Gesundheitsportals des Bundesministeriums für Gesundheit (ge-sund.bund.de) gespeist und mit einem Link zu diesem Portal versehen sind. Diese Kooperation ist nach Auffassung der auf Kartellrecht spezialisierten Kammer des LG kartellrechtswidrig.

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