LG München I: Cannabis CBD Gel

Aktenzeichen:

3 HK O 5980/20

Kategorie:

Kosmetika | Urteile

Hier ist INTEGRITAS ein Kosmetikum mit CBD aufgefallen, dass nicht – wie ausgelobt – 10 % CBD enthielt, sondern „u.a. eine 10 % CBD-Lösung“. INTEGRITAS war der Meinung, dass diese Angabe für Verbraucher missverständlich und irreführend sei, denn diese gingen bei einer 120 g Tube davon aus, dass 12 g CBD enthalten seien, was schon aufgrund des Preises nicht möglich sein konnte (100 g CBD kosten netto weit über 1.000 Euro, die 120 g Tube dagegen „nur“ 24,95 Euro).

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