Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 21. Oktober 2021 (Az. 9 S 527/20) das Verbot gegenüber einer niederländischen Versandapotheke, apothekenpflichtige Arzneimittel mittels eines Automaten in den Verkehr zu bringen, bestätigt. Die Berufung von DocMorris gegen eine Entscheidung des VG Karlsruhe wurde damit zurückgewiesen. Das Vertriebsmodell könne nicht als zulässige Form des Versandhandels betrachtet werden.
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