Vereins-Info vom 09. Juli 2024

  1. Unzulässiger Produktvergleich bei einer Schmerzsalbe – „Genauso schmerzlindernd wie ein Diclofenac-Gel 1,16%“?
  2. EuGH: Werbung für Biozidprodukte mit „hautfreundlich“ etc. ist irreführend
  3. Skonto-Urteil des BGH (Großhandelszuschläge II): Skonti über 3,15 % unzulässig
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