Einladung zur Mitgliederversammlung 2026

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Namen des Vorstandsvorsitzenden Norbert Pahne laden wir hiermit alle Vereinsmitglieder zur

Ordentlichen Mitgliederversammlung 2026
am Mittwoch, den 9. Dezember 2026, um 13.00 Uhr,
in die Geschäftsstelle von Pharma Deutschland,
Ubierstraße 71-73, 53173 Bonn-Bad Godesberg
und online per Live-Stream

herzlich ein.

Interner Teil:

Die Mitgliederversammlung beginnt mit dem Internen Teil, für den ein Zeitraum von etwa 1 bis 1,5 Stunden vorgesehen ist.
Die Tagesordnung für den Internen Teil und Erläuterungen sind diesem Vereins-Info beigefügt (Anlagen 1 und 2).

Öffentlicher Teil:

Nach der Begrüßung durch den Vorsitzenden wird es drei Vorträge geben:

Werberecht in anderen deutschsprachigen Ländern

Zwei Nachbarn, eine Sprache – aber auch ein Werberecht? Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Werbung mit Arzneimitteln weisen in Deutschland und Österreich trotz vieler Gemeinsamkeiten auch einige entscheidende Unterschiede auf. Thomas Fellhofer (Country Medical Lead Consumer Health bei der Bayer Austria Ges.m.b.H.) wird in seinem Vortrag zentrale Unterschiede und Besonderheiten der Arzneimittelwerbelandschaft in Österreich beleuchten und aufzeigen, worauf Unternehmen bei grenzüberschreitender Kommunikation achten sollten.

Nachhaltig – klimaneutral – umweltfreundlich: Was darf Werbung künftig noch versprechen?

Mit der EmpCo-Richtlinie verändert die EU die rechtlichen Rahmenbedingungen für Nachhaltigkeits- und Umweltaussagen. Für Unternehmen bedeutet das: Green Claims und Nachhaltigkeitsbotschaften müssen kritisch überprüft und bestehende Werbekonzepte gegebenenfalls angepasst werden. Leonie Evans (Meisterernst Rechtsanwälte PartG mbB) wird einen Überblick über die neuen Anforderungen geben und aufzeigen, was sie für die tägliche Werbepraxis bedeuten.

Likes, Links und Heilversprechen: Was erlaubt das HWG bei Influencerwerbung?

Die besonderen Regeln des Heilmittelwerberechts stellen Unternehmen und Influencer vor Herausforderungen, die weit über die allgemeine Kennzeichnungspflicht für Werbung hinausgehen. INTEGRITAS hat in diesem Bereich bereits ein erstes Urteil erwirkt und wird das Thema auch mit weiteren Verfahren begleiten. Dr. Matthias Rudolph (FREY Rechtsanwälte Partnerschaft mbB) wird darstellen, wo die rechtlichen Grenzen verlaufen und welche Entwicklungen aus der Rechtsprechung zu erwarten sind.

Das Programm für den Öffentlichen Teil finden Sie in der Anlage 3.

Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung bis

Freitag, den 4. Dezember 2026

und hoffen, dass möglichst viele Mitglieder teilnehmen oder von der Möglichkeit der Stimmübertragung Gebrauch machen. Sie können Ihre Stimme auf jedes Vorstandsmitglied oder auf jedes andere Vereinsmitglied übertragen.

Mit freundlichen Grüßen

Norbert Pahne
Vorsitzender

RAin Lena Müllen
Geschäftsführerin