Arzneimitteleigenschaft von Muskelaufbaupräparaten und Dopingsmitteln
Der BGH hatte sich im Urteil vom 11.07.2002 mit der Frage der Einordnung von Sportlernahrung, im Speziellen hier Muskelaufbaupräparaten, als Arzneimittel oder Lebensmittel auseinander zu setzen.