Im Internet frei zugängliche Packungsbeilage eines verschreibungspflichtigen Arzneimittel
Ein Internetauftritt, in dessen Rahmen u.a. die Gebrauchsinformation eines verschreibungspflichtigen Arzneimittels ohne Passwort aufrufbar ist, verstößt gegen das Publikumswerbeverbot des § 10 Abs. 1 HWG.