Störerhaftung von Presseverlagen wegen wettbewerbswidriger Anzeigen verneint
Das OLG Düsseldorf begründet die Berufungszurückweisung damit, dass die Prüfungspflicht des PRISMA-Verlages nicht erweitert gewesen ist, weil es sich bei dem beanstandeten Inserat um eine ihrer Art nach nicht ungewöhnliche Anzeige gehandelt hat.