Pappflyer auf Umverpackung unzulässig
Kurz vor Weihnachten hat der Senat im Anschluss an die mündliche Verhandlung das Berufungsurteil aufgehoben und die Berufung gegen das Urteil des LG München I vom 22. Juni 2012 zurückgewiesen. Damit bleibt es bei der Verurteilung der Beklagten.