Kein Indikationstisch für OTC-Arzneimittel
Das LG hat entschieden, dass die Beklagte es zu unterlassen hat, Apotheker zu veranlassen, einen Indikationstisch vor der Bedientheke aufzustellen, auf dem Leerschachteln apothekenpflichtiger Arzneimittel der Beklagten platziert werden und die der Apothekenkunde dort frei auswählen kann.