„Stoffwechseltherapie“ – „Verlieren auch Sie spielend bis zu 12 kg in einem Monat“
In den Anwendungsbereich des HWG fällt auch eine Werbung für eine „Stoffwechseltherapie“ zur Gewichtsreduktion, die sich an Personen mit erheblichem Übergewicht richtet. Dies entschied das LG Bonn, in dem es sich mit einer Werbung zur Gewichtsreduktion auseinandersetzte.