LG Düsseldorf: Nahrungsergänzungsmittel: Bewerbung lediglich mit Beauty Claims?
In diesem Fall ist INTEGRITAS auf ein Nahrungsergänzungsmittel in Kapselform aufmerksam geworden, welches im Wesentlichen aus Boretschsamenöl, Leinsamenöl, Weizenkeimöl, Sägepalmenfruchtöl, Pinienrindenextrakt, Roggenblütenextrakt und Vitamin E besteht. Es wird beworben gegen Haarausfall und zur Bekämpfung lichter werdenden Haares.